Elternarbeit

Wozu eigentlich Elternmitarbeit?

 

Wir Eltern haben das Recht auf Mitwirkung in der Schule.

Bei diesen Aufgaben können wir an verschiedenen Stellen mitarbeiten, z.b.

 

in den Klassenelternschaften

im Schulelternrat

in Konferenzen und Ausschüssen

 

Elternmitarbeit ist

notwendig für die Eltern, weil es viele unsichere und ratlose Eltern gibt, die ein Informationsbedürfnis haben und noch dazulernen wollen, wenn es um Schule und Erziehung geht

notwendig für Schülerinnen und Schüler, weil sie nur so unterschiedliche Erziehungsmethoden zu Haus und in der Schule verkraften

notwendig für Lehrerinnen und Lehrer, weil sie durch ungezwungene Kontakte mit den Eltern deren Lebenswelt kennen lernen und ADS-Verhalten der einzelnen Schüler besser verstehen können

 

 

Elternvertretung auf allen Ebenen

 

Die Klassenelternschaft

Zur Klassenelternschaft gehören alle Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen einer Klasse. Die Klassenelternschaft wählt eine/einen Vorsitzende/Vorsitzenden der Klassenelternschaft und eine/einen Stellvertreter/Stellvertreterin. Mindestens 2 x im Schuljahr lädt der/die Vorsitzende zu den Elternversammlungen ein. Er/Sie schlägt nach Rücksprache mit seinem/seiner Stellvertreter/Stellvertreterin die Tagesordnung vor und leitet die Versammlung. Die Klassenelternschaft kann sich auf ihrer Versammlung mit allen schulischen Fragen und Problemen beschäftigen. Der/Die Klassenlehrer/Klassenlehrerin ist ebenso wie alle anderen Lehrer/Lehrerinnen der Klasse verpflichtet, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit der Klassenelternschaft zu besprechen.

 

Der Schulelternrat

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ggf. auch deren Stellvertreter/-innen bilden den Schulelternrat. Der Schulelternrat ist die „Zentrale“ der Elternarbeit in der Schule. Er erörtert alle die Schule und die Schüler(innen)schaft betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleiter/-in, Schulbehörden und Schulträger.

Der Schulelternrat wählt den /die Vorsitzende/-n des Schulelterrats, eine/einen oder mehrere Stellvertreter/-innen, die Vertreter/-innen der Eltern in der Gesamtkonferenz, den Fachkonferenzen sowie eine gleiche Anzahl von Stellvertreter/-innen. Der Schulelternart hat sich um alle Fragen zu kümmern, die für die Schule wichtig sind. Er unterstützt die Klassenelternschaften und hat dieselben Informations- und Anhörungsrechte wie die Klassenelternschaft.

 

Stadtelternrat

In den Städten wird der Stadtelternrat gebildet. Dem Stadtelternrat gehören die vom Schulelternrat gewählten Vertreter/-innen an.

 

Wozu Elternabende?

 

3 Gesichtspunkte spielen bei der Planung eines Elternabends eine besondere Rolle:

 

der Kontakt der Eltern zu den Lehrerinnen und Lehrern, die in der Klasse unterrichten

 

das Kennenlernen der Eltern der Mitschüler

 

die Orientierung über Unterrichtsmethoden und Unterrichtsinhalte der einzelnen Fächer

 

Nur wenn Elternvertreter gewählt werden müssen (alle 2Jahre), liegen Einladung und Durchführung des ersten Elternabends im Schuljahr in den Händen der Schule.

 

Danach sind wir Eltern dran, d.h. die gewählten Elternvertreter/-innen haben die Chance, die Art und Weise der Elternabende selbst in die Hand zu nehmen (natürlich in Kooperation mit dem Klassenlehrer oder der Lehrerin).

 

Was Eltern sonst noch machen können!

 

am Unterricht teilnehmen

um einen eigenen Eindruck zu gewinnen, kann man in Absprache mit dem Fachlehrer am Unterricht teilnehmen

 

in der Schule mitarbeiten

- Lesepatenschaften (ca. 1x wöchentlich) für Kinder mit Leseschwächen übernehmen

- Schulfeste mitorganisieren

 

sich am Stammtisch treffen

diese Treffen können in regelmäßigen Abständen außerhalb des Schulbereichs stattfinden, um Probleme und Erfahrungen auszutauschen und zu diskutieren

 

gemeinsame Aktionen planen

- Lesenacht in der Schule

- Grillnachmittag

 

Fazit

Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen, die gemeinsame “Sache machen“, haben ein besseres Verhältnis untereinander und zur Schule.

 

Deshalb: Bieten Sie Ihre Mitarbeit dem Schulelternrat, dem Förderkreis, den entsprechenden Lehrer/-innen oder der Schulleitung an.